V E R E I N S S A T Z U N G
des |
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Schachklubs “Schachfreunde Lieme |
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Stand : 13.März 2009 |
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§ 1 |
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Name, Sitz und Zweck des Vereins |
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| 1.1 |
Der Schachklub „Schachfreunde Lieme“ mit Sitz in Lemgo-Lieme, verfolgt ausschließlich
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unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der |
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Abgabenordnung. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. |
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| 1.2 |
Der Verein ist parteipolitisch, konfessionell und weltanschaulich neutral. |
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| 1.3 |
Zweck des Vereins ist die Ausübung des Schachsports, die Pflege und Förderung des |
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Schachspiels,die Teilnahme an Verband- und Ligenturnieren, Durchführung von regelmäßigen |
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Übungsabenden und Jugendförderung. |
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| 1.4 |
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. |
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| 1.5 |
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. |
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Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins mit Ausnahme |
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einer Aufwandsentschädigung für Fahrtkosten und sonstige Auslagen. |
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| 1.6 |
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder |
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durch verhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. |
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| 1.7 |
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. |
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| 1.8 |
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen |
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des Vereins an die Vereine des Schachbezirkes Lippe, die die Voraussetzung der |
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Gemeinnützigkeit erfüllen. Diese sind verpflichtet, dass übertragene Vermögen ausschließlich |
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für gemeinnützigeZwecke selbstlos zu verwenden. |
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§ 2 |
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Mitgliedschaft des Vereins in anderen Organisationen |
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Der Verein ist Mitglied des Schachbezirkes Lippe, des Schachsportverbandes Ostwestfalen- |
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Lippe, des Stadtsportverbandes Lemgo e.V. und des Kreissportbundes Lippe e.V. und des |
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Kultur- und Sportringes Lieme mit allen sich aus der Mitgliedschaft ergebenden Rechten und |
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Pflichten. |
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§ 3 |
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Mitgliedschaft |
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| 3.1 |
Mitglied kann auf Antrag jeder Schachfreund werden. Über die Aufnahme entscheidet |
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der Vorstand. |
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| 3.2 |
Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, jugendlichen Mitgliedern und Schülern. |
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| 3.3 |
Die Ehrenmitgliedschaft kann erworben werden durch die Annahme der Ernennung. Die |
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Ernennung erfolgt durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes oder durch 2/3 Mehrheit |
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bei einer Abstimmung in einer Mitgliederversammlung. Sie geht verloren durch Austritt oder |
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durch Ausschluss aus dem Verein. |
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| 3.4 |
Ordentliche Mitglieder sind diejenigen Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. |
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Sie besitzen das aktive und passive Wahlrecht und sind stimmberechtigt. |
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| 3.5 |
Jugendliche im Sinne der Satzung sind diejenigen Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch |
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nicht vollendet haben. Schüler im Sinne der Satzung sind diejenigen Mitglieder, die das 14. |
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Lebensjahr noch nichtvollendet haben. |
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| 3.6 |
Jugendliche und Schüler wählen den Jugendvertreter, der durch die Versammlung der |
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ordentlichen Mitglieder bestätigt werden muss. Er vertritt die Interessen der Schüler und |
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Jugendlichen bei Vorstandssitzungen und in der Mitgliederversammlung und ist den |
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ordentlichen Mitgliedern gleichgestellt. |
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§ 4 |
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Austritt und Ausschluss |
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| 4.1 |
Die Mitgliedschaft erlischt durch: |
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1.Austritt |
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2.Ausschluss |
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3.Auflösung des Vereins |
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Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich anzuzeigen und frühestens zum 30.06., bzw. 31.12. |
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des Kalenderjahres wirksam. Erfolgt die Anzeige des Austritts im ersten Kalenderhalbjahr |
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wird der Austritt mit
entsprechenden Folgen für die Beitragspflicht zum 30.06., bei Austritt |
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im zweiten Kalenderhalbjahr zum 31.12. wirksam. Diese Regelung gilt für ein Ausscheiden |
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nach
§ 4 Abs. 1 Nr. 2 (Ausschluss) entsprechend. |
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| 4.2 |
Der Ausschluss eines Mitgliedes kann auf Vorschlag des Vorstandes oder auf Antrag von |
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sechs Mitgliedern nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung bestimmt werden: |
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1.bei groben und/oder wiederholten Vergehen gegen die Satzung und/oder die |
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Vereinsinteressen |
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2.bei Nichtzahlung der Beiträge trotz Aufforderung. |
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| 4.3 |
Zur Mitgliederversammlung, bei der über einen Ausschlussantrag entschieden werden soll, ist |
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mindestens 4 Wochen vor der Mitgliederversammlung jedes ordentliche Vereinsmitglied |
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unter Verweis auf den Tagungspunkt „ Beschlussfassung über einen Ausschlussantrag“ zu laden. |
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Zum Ladungszeitpunkt muss dem Betroffenen mindestens zwei Wochen vorher durch ein Vorstandsmitglied |
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mitgeteilt werden, dass und aus welchem Grund mit Darstellungdes Sachverhaltes im Einzelnen ein Antrag |
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auf seinen Ausschluss vorliegt. Tritt das Vereinsmitglied aus, erledigt sich das Verfahren. Eine Ladung oder eine |
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Abstimmung, sofern bereits geladen ist, erfolgt nicht mehr. Nach Ergehen der Ladung |
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ist jedem ordentlichen Vereinsmitglied auf Wunsch die betroffene Person und die |
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Gründe für das Ausschlussverfahren mitzuteilen. Der Vorstand kann auch beschließen, |
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Person und Gründe bereits in der Ladung zu benennen. Für den Ausschluss ist eine 2/3 |
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Mehrheit erforderlich |
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| 4.4 |
Vom Zeitpunkt des Ausschlussbeschlusses an darf der Betroffene nicht mehr am |
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Vereinsleben teilnehmen. |
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§ 5 |
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Organe des Vereins |
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Organe des Schachklubs „Schachfreunde Lieme“ sind die Mitgliederversammlung und der |
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Vorstand. |
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§ 6 |
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Die Mitgliederversammlung |
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| 6.1 |
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Schachklubs „Schachfreunde
Lieme“. Sie setzt sich |
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aus den ordentlichen und gleichgestellten Mitgliedern zusammen. |
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| 6.2 |
Aufgaben der Mitgliederversammlung sind: |
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1.Festlegung der Richtlinien für die Arbeit innerhalb des Vereins. |
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2.Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Vorstandes. |
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3.Kontrolle der Beschlüsse des Vorstandes. |
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4.Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung |
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5.Entgegennnahme der Berichte des Vorstandes. |
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6.Entgegennnahme des Berichtes der Kassenprüfer |
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7.Entlastung des Vorstandes. |
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8.Wahl des Vorstandes. |
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9.Beschlussfassung über vorliegende einfache Anträge. |
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10.Beschlussfassung über satzungsändernde Anträge. |
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11.Beschlussfassung über Ausschlussanträge. |
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12.Beschlussfassung über die Höhe der Beiträge |
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| 6.3 |
Die ordentliche Mitgliederversammlung ist einmal jährlich, möglichst im ersten Viertel
des Kalenderjahres |
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durch den Vorstand einzuberufen. |
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| 6.4 |
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss vom Vorstand binnen vier Wochen
nach Antrag einberufen werden. |
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| 6.5 |
Zu jeder Mitgliederversammlung muss spätestens zwei Wochen vor der Tagung eine schriftliche Einladung |
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mit genauer Angabe der Tagesordnung an die Mitglieder gehen. Bei satzungsändernden Anträgen , |
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bei Auschlussverfahren oder Vereinsauflösung verlängert sich die Ladungsfrist auf vier Wochen. |
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| 6.6 |
Einfache Anträge an die Mitgliederversammlung bedürfen der Schriftform und sind bis zum
Beginn der |
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Versammlung an den Vorstand einzureichen. Satzungsändernde Anträge aus dem Kreis der ordentlichen |
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Mitglieder werden auf der regelmäßigen Jahreshauptversammlung zu Beginn des Kalenderjahres behandelt |
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und sind dem Vorstand bis zum 31. 12. schriftlich zuzuleiten. Sie müssen schriftlich begründet und von |
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mindestens 6 ordentlichen Mitgliedern durch ihre Unterschrift unterstützt werden. |
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| 6.7 |
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 20 % der |
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ordentlichen Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden durch einfache Mehrheit gefasst, soweit diese |
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Satzung nichts anderes bestimmt Stimmenthaltungen gelten bei allen Wahlen und allen Abstimmungen als nicht |
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abgegebene Stimme. Mehrheiten - gleichgültig, ob einfache, 2/3 oder 3 Mehrheiten - ermitteln sich stets nach |
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der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Über Sachen wird offen und mündlich, über Personen auf Antrag |
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geheim und schriftlich abgestimmt. |
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| 6.8 |
Bei Vorstandswahlen ist gewählt, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen |
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erhält. Erhält kein |
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Kandidat die erforderliche Mehrheit, so wird die Wahl wiederholt. |
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Ergibt sich auch im zweiten Wahlgang diese Mehrheit nicht, so findet eine engere |
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Wahlzwischen den beiden |
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Kandidaten statt, die beim zweiten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben. Gewählt |
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ist, wer diemeisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. |
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§ 7 |
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Der Vorstand |
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| 7.1 |
Der Vorstand setzt sich zusammen aus: |
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1. dem 1. Vorsitzenden |
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2. dem 2. Vorsitzenden |
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3. dem Spielleiter |
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4. dem Schriftführer |
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5. dem Kassierer |
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6. dem Jugendwart |
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| 7.2 |
Vorstand im Sinne des BGB ist der 1. Vorsitzende des Schachklubs „Schachfreunde Lieme“. |
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Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Er ist befugt, Dritten
eine generelle |
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widerrufliche Vollmacht zu erteilen, Erklärungen zu Vorstandsbeschlüssen nach außen hin |
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abzugeben, bzw. die unwiderrufliche Vollmacht zu erteilen, denVorstand bei einem bestimmten |
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Einzelgeschäft zu vertreten. |
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| 7.3 |
Der Vorstand regelt alle Vereinsangelegenheiten, sofern diese nicht ausdrücklich per
Satzung |
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der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Er hat die Beschlüsse der Mitglieder- |
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versammlung zur Ausführung zu bringen. |
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| 7.4 |
Vorstandssitzungen finden bei Bedarf statt und müssen auf Antrag eines Vorstandsmitgliedes |
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vom Vorsitzenden unter Angabe der Gründe binnen zwei Wochen einberufen werden. |
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Sie sind beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. |
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| 7.5 |
Im Vorstand hat jedes Mitglied eine Stimme. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit |
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gefasst. BeiStimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden. |
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| 7.6 |
Der Vorstand ist befugt, satzungsändernde Anträge in jede Mitgliederversammlung unter |
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Beachtung der vierwöchigen Ladungsfrist einzubringen. |
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| 7.7 |
Die Mitglieder des Vorstandes werden für die Dauer eines Jahres von der |
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Mitgliederversammlung gewählt. |
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| 7.8 |
Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt worden ist. |
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| 7.9 |
Der Vorstand kann Mitglieder, mit deren Einverständnis, zu besonderen Tätigkeiten |
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heranziehen. Diese Mitglieder sind bei Entscheidungen, die ihren Tätigkeitsbereich betreffen, |
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bei Vorstandssitzungen stimmberechtigt. |
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| 7.10 |
Die Mitglieder des Vorstandes und die beauftragten Mitglieder nach § 7.9 üben ihre Tätigkeit |
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ehrenamtlich aus. Ihnen können durch Beschluss der Mitgliederversammlung pauschale |
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Aufwandsentschädigungen bis zur steuerlichen Höchstgrenze zugesagt werden. |
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§ 8 |
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Beiträge |
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| 8.1 |
Die Mitglieder des Schachklubs „Schachfreunde Lieme“ zahlen Monatsbeiträge, die
jährlich zu |
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entrichten sind.Die Beiträge sind zum 30.04. des Kalenderjahres im voraus zu entrichten, |
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Zeitpunkt des bzw. zum Vereinsbeitritts |
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| 8.2 |
Alle Vereinsmitglieder sind beitragspflichtig. Über eine Beitragsfreistellung oder |
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Beitragsermäßigung einesVereinsmitgliedes entscheidet auf Antrag der Vorstand. |
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| 8.3 |
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. |
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§ 9 |
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Protokollführung und Beurkundung von Beschlüssen |
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| 9.1 |
Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen. Das Protokoll muss eine
Liste |
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der anwesenden Personen, die eingereichten Anträge, sowie Beschlüsse samt |
|
Abstimmungsergebnissen enthalten. |
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| 9.2 |
Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung sind schriftlich abzufassen,und |
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vom jeweiligen Leiter der Sitzung und dem Protokollführer zu unterzeichnen. |
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§ 10 |
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Satzungsänderungen |
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Bei Satzungsänderungen ist eine 2/3 Mehrheit der Mitgliederversammlung erforderlich. |
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§ 11 |
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Auflösung des Vereins |
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Die Auflösung des Vereins kann nur in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung |
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beschlossen .werden Auf der Tagesordnung dieser Versammlung darf nur ein Punkt, u.z.
„ |
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Auflösung des Vereins“ stehen. Die Einberufung einer solchen Mitgliederversammlungdarf nur |
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erfolgen, wenn es |
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a) der Gesamtvorstand mit einer Mehrheit von 3 aller seiner Mitglieder beschlossen hat
oder |
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b) von 2/3 der ordentlichen Mitglieder des Vereins schriftlich gefordert wird. |
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Für eine Auflösung ist eine 3 Mehrheit erforderlich. Die Abstimmung ist namentlich |
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vorzunehmen. |
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Die vorstehende Vereinssatzung wurde beschlossen durch die Mitgliederversammlung |
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des Schachklubs „Schachfreunde Lieme“ anlässlich der Gründungsversammlung am |
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09. Juni 1986, der Mitgliederversammlung vom 18. August 1986, der Mitgliederver- |
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sammlung vom 03. Februar 1989, der Mitgliederversammlung vom 10. März 2003 und |
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der Mitgliederversammlung vom 13. März 2009 |
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Schachfreunde Lieme e. V. |
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Joachim Stork
(1.Vorsitzender) |
Hans - Helmut Rieth
(Schriftführer) |
Helmut Rathmann
(Versammlungsleiter)
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